Month: November 2020
Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht winkt den Planfeststellungsbeschluss Tunnel durch – Unfassbar.
Urteilsverkündung des BVerwG Leipzig zum Ostseetunnel, der FFBQ
Im Zweifel: Nie!
Das Urteil über den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarn Beltquerung FFBQ ist gesprochen.
Das BVerwG hat alle Klagen zurückgewiesen; an einer Stelle, der des Biotopschutzes der Riffe im Belt ist ein „Ergänzungsverfahren“ verlangt und von der Beklagtenseite zugesagt worden.
Ansonsten hat das Gericht aus formalem Grund oder eigener inhaltlicher Abschätzung die vielfältig und differenziert in den Prozesstagen vorgebrachten Einwendungen zurückgewiesen und dem Planfeststellungsbeschluss den Rechtfertigungsstempel erteilt.
Als Bürger und Initiativen sind wir fassungslos.
Nun haben wir vom Gericht nicht erwarten können, dass es die gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Gesamtschau dieses Projektes als Angriff auf die Natur, das Klima und die Lebensqualität sowie die Wirtschaft der Region zum Ausgangspunkt seiner Betrachtung macht.
Die Verantwortung liegt bei der Politik
Diese Verantwortung liegt weiterhin – nach wie vor dem Urteil – in den Händen unserer politisch Verantwortlichen in Berlin. Sie sind jetzt – und das insbesondere im Kontext der Corona Folgen – aufgefordert, geplante Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Das betrifft auch Maßnahmen der europäischen Verkehrsinfrastruktur wie die FFBQ und niemand zweifelt daran, dass die Corona Folgen massiven Einfluss auf die Mobilitätsanforderungen der Zukunft haben werden.
Bisher fehlte der Mut in einer Gesamtbetrachtung aller Aspekte, eine unvoreingenommene fachliche Gesamtbewertung des Querungsprojektes und die rechtliche Bewertung eines leichtsinnig geschlossenen Staatsvertrages vorzunehmen.
Das gesamte Spektrum der Beltquerung einschließlich der geplanten Hinterlandanbindung muss bezüglich Bedarf, Nutzen und realen Kosten, sowie hinsichtlich des Respekts vor Mensch und Natur, aber auch des überlebensnotwendigen Klimaschutzes bedacht und entschieden werden.
Und mit anderer Haltung als die mit der das BVerwG entschieden hat, verlangen wir zukunftsfähige Entwicklungsstrategien – eine davon wird lauten müssen: Im Zweifel Nie!
Und damit sind und bleiben die BI bei ihrem klaren NEIN zur FFBQ.
Prozessausgang Leipzig: Die Zweifel am Querungsprojekt haben sich verfestigt – eine Neubewertung ist unabdingbar.
Der nüchterne Beobachter im Gerichtssaal kann nach dem Vorbeiziehen der vielen Punkte, die in der Klage gegen der Planfeststellungsbeschluss vorgebracht wurden nur zu diesem Fazit kommen.
Wir zeigen hier ein Fazit des NABU an; einer der Klageparteien gegen den
Planfeststellungsbeschluss: