Offener Brief an den Wirtschaftsminister des Landes S-H – Bernd Buchholtz

AG Belt-Hamburg

Offener Brief

an das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein,
zu Händen Herrn Minister Bernd Buchholz


Sehr geehrter Herr Buchholz,

wir greifen Ihr Zitat in den Medien vom 29. Januar 2022 auf. Die Gegner der FFBQ sollten jetzt endlich mit diesem Tunnelprojekt ihren Frieden machen.

Dafür sind die politisch Verantwortlichen, also auch Sie, und die Vorhabenträger seit der Vertragsunterzeichnung vor 14 Jahren entscheidende Fakten schuldig geblieben. Bis heute!

  • Eine überzeugende wirtschaftliche Überprüfung durch ein unabhängiges Institut anhand realer Zahlen zur verkehrlichen Notwendigkeit der Passage – bei gleichzeitigem Bestand von mehreren Alternativrouten zu Wasser und an Land
  • Nachweis einer unabhängigen umweltrechtlichen Überprüfung, die die gewaltigen Eingriffe in das Ökosystem Ostsee sowie die Eingriffe an Land im Rahmen der SHA bewertet. Dazu gehören …
    • konsequentes Monitoring und öffentlicher Bericht bzgl. der Vergrämungsmaßnahmen für Meeressäuger, in erster Linie Schweinswale, aber auch Kegelrobben und Seehunde durch ein unabhängiges Institut.
      Hier insbesondere Betrachtung der sprunghaft gestiegenen Kadaverfunde in der westlichen Lübecker Bucht seit Beginn der Bauarbeiten in 2021: 24 tote Robben, 39 tote Schweinswale, allein zwischen Januar und September 2021. In der Regel Jungtiere
  • konsequentes Monitoring und öffentlicher Bericht zur Sedimentverdriftung durch die Baumaßnahmen am Meeresgrund durch unabhängiges Institut
    • reale Berechnung der CO2 Emissionen durch den Bau des Betontunnels, der Bodenversiegelung in Ostholstein sowie der ca. zehn-jährigen Baustellenverkehre in Relation zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021 sowie zu der Vereinbarung im geltenden Koalitionsvertrag, dass auch Handelswege auf ihre Klimaschädlichkeit zu überprüfen sind
  • Eine seriöse Datenanalyse bezüglich der angenommenen Arbeitsplatzschaffung im Kreis Ostholstein durch die Schienen Hinterland Anbindung. Sowie der Vergleich mit dem realen Verlust von Arbeitsplätzen durch das Projekt
  • Aktualisierung der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der Querung. Nach geltendem Recht müsste das NKV <1 sein. Hier sind erhebliche Zweifel angebracht, aufgrund
    • sinkender Verkehre und damit sinkender Mauteinnahmen. Der Europäische Rechnungshof hatte bezüglich der FFBQ und den Anbindungen 2020 „große Zweifel am volkswirtschaftlichen Nutzen des deutsch-dänischen Projekts“. Ergänzt um die klare Ansage, „dass die geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Kopenhagen und Hamburg wirtschaftlich […] nicht tragfähig ist.“
    • steigender Kosten für Lärmschutzmaßnahmen entlang der knapp 90 km Schienen Hinterland Anbindung (SHA) durch Ostholstein
    • nicht final definierter Flächen, für die Ausgleichsmaßnahmen oder -zahlungen geleistet werden müssen

Vor diesen Hintergründen ist die Vorgehensweise des Bundesveraltungsgerichts in Leipzig höchst ungewöhnlich. Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. hat dazu bereits Widerspruch eingelegt.

Wir erwarten eine qualifizierte Rückmeldung der Vorhabenträger, an dieser Stelle vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium SH. Diese nehmen wir gerne persönlich entgegen – anstatt sie, wie bisher üblich, aus der Presse zu erfahren.

Mit besten Grüßen,

Bodo Gehrke, AG Belt-Hamburg