Verhandlung vor dem Gericht der Europäischen Union zur festen Fehmarnbeltquerung
Wettbewerbsverzerrung durch Staatssubventionen in der erneuten Prüfung
Am 24. Januar 2023 tagte das Gericht der EU (EuG) zur Frage der Rechtmäßigkeit der Kommissionsentscheidung vom März 2020 für dänischen Staatsbeihilfen bei Bau und Unterhaltung der festen Fehmarnbeltquerung. Für die Fährunternehmen geht es um die berechtigte Frage der Wettbewerbsverzerrung durch Dänische Staatssubventionen.
Das wird nach wie vor von einer großen Gruppe Stakeholder juristisch kritisiert und gerichtlich in Frage gestellt:
• Scandlines Deutschland GmbH
• Dänischer Fähren Verband
• Europäische Vereinigung von Reedereiverbänden
• Föreningen Svensk Sjöfart
• Naturschutzbund Deutschland NaBu
• Rederi AB Nordö-Link
• Trelleborg Hamm AB
• Verband Deutscher Reeder e.V.
• Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.
Ende 2018 annullierte das Gericht der Europäischen Union bereits die erste Entscheidung der Kommission von Juli 2015 zur Rechtmäßigkeit solcher Beihilfen.
In der aktuellen Verhandlung hatte die beklagte EU Kommission deutliche Schwierigkeiten, die Fragen der Richter*innen des EU Gerichts zu beantworten. Die Klägerseite konnte die gestellten Fragen klar beantworten und Zweifel aus der Welt schaffen.
Hat FFBQ überragende Bedeutung für das transkontinentale Verkehrsnetz?
Für die Umweltschutzverbände geht es um die Klärung, ob das Gesamtvorhaben FFBQ überhaupt von überragender Bedeutung im gemeinsamen Interesse der Europäischen Union ist. Falls das EU-Gericht diese Behauptung der Kommission verneint, wankt auch die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts/Leipzig gegen alle Klagen durch Umweltschutzverbände gegen die feste Querung in Deutschland.
Ausführliche Inforationen zur Gerichtsverhandlung am 24. Januar 2023 finden Sie in angehängter Meldung des Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.
Allianz gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung
Susanne Brelowski
Hof Altona – 23730 Sierksdorf
Telefon 04563-7874