Die Feste Beltquerung bleibt Unsinn.

Die freien Demokraten (FDP) vertragen keine Demokratie!



Herr Dr. Bernd Buchholz und die Gegner der FFBQ hatten am 9. April einen regen Schlagabtausch. Sehr viele Fragen hat uns der Minister nicht beantwortet. Hier eine kleine Auswahl:

  • Welche Kostensteigerungen erwarten Sie für den Bau von FFBQ und Scheinen-Hinterlandanbindung durch den Krieg in der Ukraine? (Stichwort Stahl aus der Urkaine, Sand und fossile Energie aus Russland, …)
  • Dorsch war der Butter und Brot Fisch für alle Ostseeanrainer Fischer. Dorsch ist ein im Wasser laichender Fisch. Es ist erwiesen, dass Löss- und Lehmsedimente sich im Wasser auf den Fischeiern absetzen, der Laich sink zu Boden, Mortalität 100%. Sie haben mich gefragt, woher ich diese Informationen habe: Berufsfischer, Greenpeace Meeresexperten und Sea Shepards.
  • 30% mehr Todfunde von Meeressäugern (Schweinswal, Robbe, Seehund) in der Lübecker Bucht seit Beginn der Tunnelbauarbeiten im Belt 2021 (Quelle: ehrenamtliche Meeressäugerschützer im Auftrag des LKN-SH)
  • Sie haben sich über die Computergrafik der Beltretter zur Baustelle auf Fehmarn lustig gemacht – ich kann eigentlich nur über die Werbebilder von Femern A/S lachen. Die Informationen aus den Planfeststellungsunterlagen zeigen ganz andere Tunnelportale auf Fehmarn. Anbei die Zeichnungen eines Technikers anhand dieser öffentlich verfügbaren Dokumente.
  • Es war Ihnen nicht möglich, Auskunft zu geben, bezüglich der Löhne, die Arbeiter*innen in den neu entstehenden Gewerbegebieten gezahlt werden. Oder über die Qualität der dort entstehenden Jobs. Geht es Ihnen nur um zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen? Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
  • Sie waren nicht bereit, Stellung zu beziehen zu meiner Frage, ob der Ostseetunnel nicht in erster Linie eine LKW-Rennstrecke von und nach Skandinavien werden soll. Und wie denn alle diese neuen Gewerbegebiete durch eine CO2 reduzierende Schienenanbindung erreicht werden könnten.

Sehr bezeichnend war auch der Einsatz der FDP-Wahlkampfmitarbeiter*innen. Die FDP würde uns Kritiker der FFBQ jetzt des Platzes verweisen. Man sei Hausherr und könne das durchsetzen. Das ist falsch – wir haben in stillem Protest unser Recht auf freie Meinungsäußerung am Rande Ihres Wahlkampfmobils ausgeübt.

Kann es sein, dass die freien Demokraten ein Problem mit freier Demokratie haben?  

Auszüge einer eMail von Isabel Arent an den Wirtschaftsminister des Landes SH Dr. Bernd Buchholz

Fakten gemäß Planfeststellung

Werbebild Femern A/S

Ausstieg jetzt – Energiewende statt Klimawahn

AG Belt Hamburg
Aktive gegen die Feste Fehmarn Belt Querung
AG Belt Hamburg
vertreten durch
Bodo Gehrke _ Neustädter Straße 57A _ 23730 Roge
+49 177 30 83 938 _ info@stop-fehmarnbelttunnel.de



Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
z. Hd.: Minister Robert Habeck
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
10. März 2022
Vorschläge zur Energie-Einsparung und Reduktion von CO2 Emissionen im Sinne des Klimaschutzes, auch in Anbetracht des Ukraine Kriegs

Sehr geehrter Herr Habeck,

auf Grund der russischen Aggression gegen die Ukraine und den – nicht nur – von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen, wird es zu umfassenden Änderungen in der Energiebeschaffung kommen. Das bedeutet auch für Deutschland unverzügliche und sogar drastische Maßnahmen zur Energie-Einsparung und damit auch Maßnahmen zur Reduktion von CO2 Emissionen.
Sie haben in den letzten Tagen mehrfach geäußert, dass es keine Denkverbote geben darf. Deshalb wenden wir uns an Sie und bitten darum, unseren Vorschlag zu überdenken.
Keiner weiß, wie es weiter geht in der Ukraine und in Russland.

Aber was vollkommen klar ist, ist eben die Tatsache, dass es zu immensen Energie-Einsparungen kommen muss, da man sich von Russland als Energielieferanten unabhängig machen möchte, machen müsste. Gleichzeitig besteht ein Konflikt mit den Klimaschutzzielen. Weder der Import von LNG noch die Verlängerung des Kohleabbaus sind mit der Reduktion der THG-Emissionen vereinbar. Grundsätzlich werden wir mit weniger Energie auskommen müssen. Das betrifft jede, jeden in Deutschland und in der gesamten EU.

Es gibt ein dänisch-deutsches Verkehrsgroßprojekt, das einen sehr großen Beitrag liefern könnte, Energie einzusparen, Ressourcen zu schonen und den Ausstoß von 4 – 5 Millionen Tonnen CO2 zu verhindern – wenn man auf dieses Projekt verzichtet!
Der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels (Kosten ca. acht Milliarden Euro) verursacht ca. 2,2 Mio. Tonnen CO2 und einen gigantischen Ressourcenverbrauch. Der Bau der 89 km langen Schienenanbindung (ca. fünf Milliarden Euro) wird einen mindestens ähnlich hohen CO2 Ausstoß verursachen durch die Verwendung von Stahl und Beton. Baupreis-Erhöhungen sind zu erwarten. Die Klimaschädigung durch Flächenversiegelung und Waldrodung noch nicht eingerechnet.

Wir bitten darum, dieses umweltschädliche Verkehrsprojekt aus Klimaschutzgründen und als Energie-Einsparmaßnahme umgehend zu stoppen. Für den Tunnel gibt es im Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland (2008) eine Ausstiegsklausel. Die Schienenanbindung ist noch nicht im Bau. Der Tunnel erst in einer rudimentären Entstehungsphase.

Es gibt eine elektrifizierte Güterzugtrasse über Jütland und die Möglichkeit für Güterzüge eine
klimaschonende Schiffsverbindung zwischen Trelleborg und Rostock zu nutzen. Die Schiffe der
Scandlines fahren bereits heute CO2 neutral. Im Jahr 1983 forderte der European Round Table (Lobby-Organisation von Wirtschaftskonzernen) den Bau von transeuropäischen Güterzug-Trassen. Seit ca. 30 Jahren wird die Feste Fehmarn Belt Querung geplant. Als vor über zehn Jahren die Umweltuntersuchungen im Fehmarnbelt gemacht wurden, waren die Anforderungen anders als heute!

Die Klimaschutzziele, die heutzutage gelten, gab es damals noch nicht. Im aktuell geltenden UVP Gesetzt (Umweltverträglichkeitsprüfung) legt Klausel 74 fest, dass die Klimabilanz jedes Verkehrsinfrastrukturprojektes geprüft werden muss. Leider gilt das nur für Projekte,
die nach 2017 geplant wurden. Im Sinne der Energie-Effizienz und der Energie-Einsparung sollten diese Maßstäbe für ältere Planungen angewandt werden, die noch nicht im Bau sind.
Die Forderung nach der Berechnung des CO2 Fußabdrucks beim Bau von Häusern, Straßen, Brücken, Tunneln und Schienenwegen werden immer lauter. Für alle Bauwerke wird eine Gesamt-CO2 Bilanz erstellt werden müssen. Vor allem der Bau von Tunneln verursacht sehr hohe CO2 Emissionen. Auch der Energieverbrauch im Bausektor muss voll umfänglich bewertet werden.

Wir hoffen, dass eine Neubewertung von Schienen- und Straßengroßprojekten dazu führt, dass die Vorhaben gestrichen werden, die extrem umweltschädlich sind. In Österreich hat so eine Prüfung stattgefunden – zum Nachteil des seit Jahrzehnten geplanten Lobautunnels.
Studien zur Berechnung der CO2 Emissionen beim Bau von Verkehrsinfrastruktur gibt es zum Beispiel von der Friedrich Naumann Stiftung (Ganzheitliche ökologische Bilanzierung von Verkehrssystemen).

Wir möchten Sie auch gern noch einmal über alle Schäden und Beeinträchtigungen informieren, die durch den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und der Schienenanbindung entstehen und vermieden werden könnten, wenn kein Tunnel durch den Fehmarnbelt und keine Güterzugtrasse durch Ostholstein gebaut werden würde. Bitte beachten Sie dazu die Anlage.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung – und hoffen auf neue Wege in der Wirtschaftspolitik.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Gehrke
AG Belt-Hamburg
In Kooperation mit der Allianz gegen die Feste Fehmarn Belt Querung

Offener Brief an den Wirtschaftsminister des Landes S-H – Bernd Buchholtz

AG Belt-Hamburg

Offener Brief

an das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein,
zu Händen Herrn Minister Bernd Buchholz


Sehr geehrter Herr Buchholz,

wir greifen Ihr Zitat in den Medien vom 29. Januar 2022 auf. Die Gegner der FFBQ sollten jetzt endlich mit diesem Tunnelprojekt ihren Frieden machen.

Dafür sind die politisch Verantwortlichen, also auch Sie, und die Vorhabenträger seit der Vertragsunterzeichnung vor 14 Jahren entscheidende Fakten schuldig geblieben. Bis heute!

  • Eine überzeugende wirtschaftliche Überprüfung durch ein unabhängiges Institut anhand realer Zahlen zur verkehrlichen Notwendigkeit der Passage – bei gleichzeitigem Bestand von mehreren Alternativrouten zu Wasser und an Land
  • Nachweis einer unabhängigen umweltrechtlichen Überprüfung, die die gewaltigen Eingriffe in das Ökosystem Ostsee sowie die Eingriffe an Land im Rahmen der SHA bewertet. Dazu gehören …
    • konsequentes Monitoring und öffentlicher Bericht bzgl. der Vergrämungsmaßnahmen für Meeressäuger, in erster Linie Schweinswale, aber auch Kegelrobben und Seehunde durch ein unabhängiges Institut.
      Hier insbesondere Betrachtung der sprunghaft gestiegenen Kadaverfunde in der westlichen Lübecker Bucht seit Beginn der Bauarbeiten in 2021: 24 tote Robben, 39 tote Schweinswale, allein zwischen Januar und September 2021. In der Regel Jungtiere
  • konsequentes Monitoring und öffentlicher Bericht zur Sedimentverdriftung durch die Baumaßnahmen am Meeresgrund durch unabhängiges Institut
    • reale Berechnung der CO2 Emissionen durch den Bau des Betontunnels, der Bodenversiegelung in Ostholstein sowie der ca. zehn-jährigen Baustellenverkehre in Relation zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021 sowie zu der Vereinbarung im geltenden Koalitionsvertrag, dass auch Handelswege auf ihre Klimaschädlichkeit zu überprüfen sind
  • Eine seriöse Datenanalyse bezüglich der angenommenen Arbeitsplatzschaffung im Kreis Ostholstein durch die Schienen Hinterland Anbindung. Sowie der Vergleich mit dem realen Verlust von Arbeitsplätzen durch das Projekt
  • Aktualisierung der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der Querung. Nach geltendem Recht müsste das NKV <1 sein. Hier sind erhebliche Zweifel angebracht, aufgrund
    • sinkender Verkehre und damit sinkender Mauteinnahmen. Der Europäische Rechnungshof hatte bezüglich der FFBQ und den Anbindungen 2020 „große Zweifel am volkswirtschaftlichen Nutzen des deutsch-dänischen Projekts“. Ergänzt um die klare Ansage, „dass die geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Kopenhagen und Hamburg wirtschaftlich […] nicht tragfähig ist.“
    • steigender Kosten für Lärmschutzmaßnahmen entlang der knapp 90 km Schienen Hinterland Anbindung (SHA) durch Ostholstein
    • nicht final definierter Flächen, für die Ausgleichsmaßnahmen oder -zahlungen geleistet werden müssen

Vor diesen Hintergründen ist die Vorgehensweise des Bundesveraltungsgerichts in Leipzig höchst ungewöhnlich. Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. hat dazu bereits Widerspruch eingelegt.

Wir erwarten eine qualifizierte Rückmeldung der Vorhabenträger, an dieser Stelle vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium SH. Diese nehmen wir gerne persönlich entgegen – anstatt sie, wie bisher üblich, aus der Presse zu erfahren.

Mit besten Grüßen,

Bodo Gehrke, AG Belt-Hamburg

BAUSTOPP IM BELT

Bodo Gehrke, [17.01.2022 07:52]
Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Pressemitteilung

Riffe im Fehmarnbelt:
Vorläufiger Baustopp der Tunnelbaumaßnahmen auf deutscher Seite

Fehmarn, 15. Januar 2022 – Auf einen Eilantrag des Aktionsbündnisses gegen eine
feste Fehmarnbeltquerung e.V. vom 13. Januar 2022 hat das
Bundesverwaltungsgericht am 14. Januar 2022 eine „Zwischenverfügung“ erlassen,
mit der das Land aufgefordert wird, vorläufig einen Baustopp bei den Arbeiten in den
Küstengewässern vor Puttgarden anzuordnen.

Wörtlich führt das Gericht unter Aktenzeichen BVerwG 9 VR 1.22 (9 A 17.21) aus:

„Dem Antragsgegner wurde aufgegeben vorläufig sicherzustellen, dass mit Eingriffen
in Riffflächen, bezüglich derer gemäß den Urteilen des Senats vom 3. November
2020 (9 A 9.19, RN 178f, und 9 A 12.19, Rn 651f) ein ergänzendes Verfahren
durchzuführen war, noch nicht begonnen wird. Sofern dem Hindernisgründe
entgegenstehen, wurde unverzügliche Nachricht gebeten.“

Die Verfügung des Gerichts wurde dem Aktionsbündnis und dem anwaltlichen Vertreter des
Landes am 14. Januar 2022 zugestellt.

Das Land hatte am 1. September 2021 einen „Planänderungsbeschluss“ erlassen, mit dem
der Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Tunnelteil der Festen
Fehmarnbeltquerung vom 31. Januar 2019 geändert wurde. Hierbei ging es um die
Berücksichtigung der „neu entdeckten“ Riffe im Bereich der geplanten Tunneltrasse. Das
Land ordnete die sofortige Vollziehbarkeit an. Inzwischen wurden Bauarbeiten eingeleitet,
insbesondere im Bereich der „neu“ entdeckten Riffe auf der Tunneltrasse vor Puttgarden.
Gegen diesen Planänderungsbeschluss hat das Aktionsbündnis am 4. Oktober 2021 Klage
eingereicht und diese am 13. Dezember 2021 ausführlich begründet. Am 13. Januar 2022
stellte das Aktionsbündnis, wiederum mit ausführlicher Begründung, einen Antrag auf
„Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage“ und einen weiteren Antrag auf
Anordnung eines vorläufigen Baustopps („Zwischenverfügung“) bis zur Entscheidung über
den Eilantrag.

Der Erlass der Zwischenverfügung bedeutet, dass das Bundesverwaltungsgericht die
Einwände des Aktionsbündnisses gegen den Planänderungsbeschluss für ernst
nimmt und ebenso Zweifel an der Begründung für die Eilbedürftigkeit der jetzt
laufenden Baumaßnahmen hat.
Zwar ergeht die Zwischenverfügung des Gerichts ohne Begründung. Zu den durch seinen
Rechtsanwalt Dr Wilhelm vom Aktionsbündnis vorgetragenen Gründen lässt sich jedoch
folgendes sagen:

Die Klage betrifft den Schutz von Riffbiotopen, die in der heute schon hoch belasteten
Ostsee Lebensräume von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere die Riffe im
Fehmarnbelt genießen eine herausragende Sonderstellung wegen ihrer außergewöhnlichen
Artenvielfalt, die auch Arten umfasst, die schon für ausgestorben gehalten wurden.
Anders als das Land und Femern A/S geht das Aktionsbündnis davon aus, dass Riffe bereits
den vollen Biotopschutz genießen, wenn die entsprechenden Strukturen am Meeresboden
vorliegen. Auf den Nachweis, dass dort Lebensgemeinschaften zu finden sind, kommt es
dabei nicht an („Riff ist, was Riff sein kann“). Sollte das Bundesverwaltungsgericht dieser
Auffassung folgen, wäre dies eine bemerkenswerte Abweichung von den Gründen in den
Urteilen vom 3. November 2021. Folglich wäre eine Neubewertung aller Riffe im
Projektbereich notwendig. Mit der „Entdeckung“ weiterer Riffe auch im Tunnelbereich,
insbesondere im Tiefwasserbereich der AWZ wäre dann zu rechnen,

Derartige Riffstrukturen sind im Tunnelbereich aufgrund von Untersuchungen der Kläger im
Sommer 2020 gefunden worden, wurden aber vom Gericht nicht berücksichtigt.
Umgekehrt hat sich Femern A/S eine erforderliche Biotopkartierung im Bereich der
Tunneltrasse erspart. Hinsichtlich der vorhandenen Biotope der „neu entdeckten“ Riffe hat

Bodo Gehrke, [17.01.2022 07:52]
sich der Vorhabenträger lediglich mit verallgemeinernden „Annahmen“ beholfen. Nach
Meinung des Aktionsbündnisses entwertet dieser Mangel das naturschutzrechtliche
Ausgleichsprogramm des Planänderungsbeschlusses. Der mit dem
Planänderungsbeschluss festgesetzte Ausgleich ist fehlerhaft und unzureichend festgesetzt.
Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass Riffe im eigentlichen Fehmarnbelt wegen der
dort herrschenden Strömungsverhältnisse und relativ hohen Wassergüter besonders wertvoll
sind.

Ob in der Ostsee genug Ausgleichsflächen hinreichender Qualität gefunden werden
können, ist nach Meinung des Aktionsbündnisses derzeit unklar. Solange diese Frage
unbeantwortet bleibt, darf nicht weiter gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht
folgt dem Aktionsbündnis mit seiner Verfügung jedenfalls insoweit, dass vorläufig
nicht weiter gebaut werden darf.

Die Klage des Aktionsbündnisses gegen den Planänderungsbeschluss geht im Übrigen
davon aus, dass eine systematische Suche nach Riffen, vor allem im Nahbereich der
Tunneltrasse offenbar nicht erfolgte. Dies werde durch die drei Riffe im Trassenbereich
belegt, die erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses von 2019 bekannt wurden.
Auch das Land ist an dieser Situation mitschuldig, da das seit Jahrzehnten erforderliche
Monitoring von FFH-Lebensräumen (zu denen Riffe gehören), unzureichend erfolgte. Wäre
dies anders gewesen, hätten die „neu entdeckten“ Riffe im Trassenbereich, die schon
Gegenstand der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss waren, nicht übersehen
werden können.

Für Femern A/S sind Riffe im Trassenbereich lediglich ein Ärgernis, weil deren
Schädigungen oder Vernichtung aufwändig durch die Schaffung künstlicher Riffe auf
gleichwertigen Ausgleichsflächen – möglichst im Fehmarnbelt – kompensiert werden
müssten. Diesem zweifelhaften Vorgehen des dänischem Staatsunternehmens Femern A/S
mit dem Segen der Landesregierungen setzt die aktuelle Anordnung des
Bundesverwaltungsgerichts jetzt ein Ende. „Wir sind sehr gespannt, was als nächstes
kommt“, so RA Mecklenburg und Hendrick Kerlen.

Mit der jetzigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eröffnet sich die Möglichkeit,
die in seinem Urteil vom 3. November 2021 nicht gelöste Problematik der Zerstörung und
Beschädigung von Riffen in der Ostsee durch den Bau der Fehmarnbeltquerung nun doch
noch einer rechtskonformen Lösung zuzuführen. Die hierfür erforderliche Denkpause sollte
nach Auffassung des Aktionsbündnisses auch genutzt werden, um die Sinnhaftigkeit des
Projektes insgesamt noch einmal zu überdenken.

Hendrick Kerlen

Aktionsbündnis gegen eine
feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Telf. 04372-1255

BUND Gutachten zum Bundesverkehrswegeplan: Dieser Plan ist verfassungswidrig und muss revidiert werden. Ein Tunnel auf dem Meeresgrung des Belt und die Hinterlandanbindung dürfen nicht gebaut werden!

Das Gutachten:

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet_bvwp_2030_rechtsgutachten.pdf

Zusammenfassung des Gutachtens:

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet_bvwp_2030_rechtsgutachten_zusammenfassung.pdf